Allgemeine Geschäftsbedingungen

7yrds XXL Garagen-Ordnung

Diese Garagen-Ordnung gilt für alle Nutzer der 7YRDS XXL Garagen. Als Nutzer werden die Eigentümer, die Mieter und Dritte, die die XXL Garagen rechtmäßig benutzen, verstanden. Für alle bildet diese 7YRDS XXL Garagenordnung einen integrierten Bestandteil des Mietvertrages.

Der 7YRDS XXL Garagen steht es frei, den tatsächlichen Schaden einzufordern, wenn der Schaden diese pauschalierten Schadenersatzbeträge übersteigt und der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

1. Verkehrsflächen

Die Nutzer können die Verkehrsflächen für die An- und Abfahrt zu den Garagen und für die Be- und Entladungen der Fahrzeuge täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr benutzen. Das Parken sowie das Lagern von Gegenständen jeglicher Art auf den Verkehrsflächen ist verboten. Ein Zuwiderhandeln kann eine Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage zur Folge haben. Werden Fahrzeuge verkehrsbehindernd oder Gegenstände vertragswidrig abgestellt, so ist die 7YRDS XXL Garagen berechtigt, das Fahrzeug abzuschleppen bzw. die Gegenstände zu entfernen und die Kosten dem Verursacher anzulasten.

In der gesamten Garagenanlage gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der jeweils gültigen Fassung. Fahrzeuge werden angehalten mit Schritttempo zu fahren. Die Verkehrsflächen und die gesamte Anlage sind mit größter Schonung zu behandeln und vor Beschädigung sowie Verunreinigung zu schützen. Das Waschen von Fahrzeugen ist sowohl in den Garagen als auch auf den Verkehrsflächen ausdrücklich verboten. Die Nutzer haften für alle Schäden, die sich aus der unsachgemäßen Nutzung ergeben.

2. Haftungsbestimmungen

Die 7YRDS XXL Garagen haftet nicht für das Verhalten Dritter; insbesondere besteht keine Haftung für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl von Kraftfahrzeugen oder Gegenständen, die in die XXL Garagen eingebracht wurden. Weiteres haftet die 7YRDS XXL Garagen nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch höhere Gewalt, z.B. kriegerische Ereignisse, Feuer, Explosion, Versagen technischer Einrichtungen oder behördliche Verfügungen, etc. entstehen. Die 7YRDS XXL Garagen haftet nur für Schäden, die ihr Personal oder ihre Gehilfen, für die sie von Gesetzes wegen einzustehen hat, grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat bzw. haben, gleichgültig ob es sich um mittelbare oder unmittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung, handelt. Allfällige Schäden und Beschädigungen der Anlage und der Garagen sind umgehend zu melden.

3. Einhaltung von straßenverkehrs­ordnungs-, bau- und brandschutz­rechtlicher Vorschriften

Der Nutzer ist verpflichtet, die Bestimmungen der StVO einzuhalten. Der Nutzer ist selbst für die Einhaltung von Brandschutzvorschriften verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in den Garagen verboten ist. Das Entfachen von Feuer, Verbrennen von Abfällen und/oder das Errichten von Feuerstellen ist streng verboten.

4. Videoüberwachung

Ist in der XXL Garagen-Anlage eine Videoüberwachung installiert, so stimmt der Nutzer der Aufzeichnungen und Speicherung ausdrücklich zu. Die 7YRDS XXL Garagen setzt für Zwecke des Schutzes der Anlage selbst (Garagen) bzw. zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten eine Videoüberwachungsanlage ein. Die Videoaufzeichnungen dienen nicht der Bewachung der Fahrzeuge oder der Gegenstände, die in die XXL Garagen eingebracht wurden und begründen keine Haftung der 7YRDS XXL Garagen. Die 7YRDS XXL Garagen ist berechtigt, die Videoaufzeichnungen auszuwerten, wenn die überwachte Anlage oder Fahrzeuge beschädigt wurden. Nutzer sind nicht berechtigt, Videoaufzeichnungen zu erhalten. Die 7YRDS XXL Garagen ist aber berechtigt, Videoaufzeichnungen an die zuständige Behörde zu übermitteln, wenn der begründete Verdacht besteht, die Daten könnten eine strafbare Handlung dokumentieren. Ein solcher Verdacht kann auch durch Hinweis eines Nutzers entstehen.

5. Zutrittskontrolle

Mit der Anmietung einer Garage stimmt der Nutzer der Sicherung der Anlage mittels einer Zutrittskontrolle ausdrücklich zu. Ist ein Mieter mit dem monatlichen Mietzins im Rückstand, so steht der 7YRDS XXL Garagen zum einen ein Zurückbehaltungsrecht am eingebrachten Fahrzeug und an den eingebrachten Gegenständen zu und zum anderen steht es der 7YRDS XXL Garagen frei, dem Mieter den Zutritt zur Anlage zu verwehren. Der Mieter stimmt dieser möglichen Einschränkung des Zutritts und der Verhinderung der Entfernung zu.

6. Gesamtbild der Anlage

Um das Gesamtbild der Anlage zu wahren ist die ursprüngliche Farbgestaltung der Außenfassaden und der Tore der Garagen beizubehalten. Jede Veränderung der Außenfassade und der Tore bedarf der Zustimmung der 7YRDS XXL Garagen.

7. Zustand und Behandlung von Mietgaragen

Der Mieter hat sich bei der Anmietung einer Garage davon zu überzeugen, dass sich die Garage in dem vertraglich vereinbarten Zustand befindet. Die 7YRDS XXL Garagen gibt keine Zusicherung ab, dass die Garage auch für andere Zwecke, als die Garagierung eignet. Die Garagen sind nicht beheizt.

Der Mieter hat die Pflicht, das Objekt pfleglich zu behandeln. Er darf die Decken, Wände, Türen und Tore nicht verändern oder beschädigen. Für alle Beschädigungen, die durch den Mieter oder durch Dritte, entstanden sind, haftet der Mieter. Dieser verpflichtet sich, für die entstandenen Schäden selbst aufzukommen und diese auf schnellstem Wege zu beseitigen. Alle Schäden sind von den Nutzern unverzüglich zu melden. Weiters ist der Mieter für die Instandhaltung der Leuchtmittel und dergleichen selbst verantwortlich.

Dem Mieter ist es untersagt, das Mietobjekt, die Schlüssel bzw. Handsender weder entgeltlich noch unentgeltlich Dritten zu überlassen.

8. Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter

Die Vermieterin bzw. Ihr Beauftragter ist berechtigt, zum Zwecke der Feststellung von Schäden oder dem Zustand des Mietgegenstandes samt Zubehör diesen nach vorheriger Benachrichtigung des Mieters zu betreten und zu besichtigen. Weiteres ist eine Besichtigung bei Gefahr in Verzug sofort und im Falle einer beabsichtigten Veräußerung der Garage jederzeit zu gewähren.

9. Schadenersatz bei Anmietung

Der Mieter hat die Schäden zu ersetzen, die er oder Dritte verursacht haben. Für nachfolgende Schäden werden pauschale Schadenersatzbeträge vereinbart:

a)  Ölflecken, pro angefangenen Quadratmeter € 110,00 netto zzgl. USt.
b)  Löcher in der Decke oder den Wänden z.B. Nägel, Schrauben oder Bohrungen; pro Loch € 40,00 netto zzgl. USt.
c)  Löcher im Bodenbelag, pro Loch € 80,00 netto zzgl. USt.

Der 7YRDS XXL Garagen steht es frei, den tatsächlichen Schaden einzufordern, wenn der Schaden diese pauschalierten Schadenersatzbeträge übersteigt und der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

10. Betriebskosten

Wir weisen darauf hin, dass folgende Positionen mit den Betriebskosten abgerechnet werden können:

Wasser- und Kanalgebühren, Pflege Sickermulde und Allgemeinflächen, Service Sickerschächte, Reinigung, Schneeräumung, Bodenwertabgabe, Grundsteuer, Instandhaltung und Reparaturen, Allgemeinstrom, Versicherungen, Verwaltung, Sanitäre Einrichtungen.

Kündigt ein Mieter unterjährig, wird auch eine unterjährige Betriebskostenabrechnung durchgeführt. Hierfür muss der Mieter die Kosten für die Zwischenablesung des Stroms tragen (€ 48).

11. Von der Behörde werden folgende Punkte zusätzlich vorgeschrieben und sind verpflichtend einzuhalten

Für alle Garagen und Parkboxen gilt:

  • Rauchen, Verwendung von Feuer und offenes Licht ist verboten
  • Das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen, insbesondere feuergefährliche Gegenstände und Flüssigkeiten ist verboten
  • Tanken, Ölwechsel und Kühlwasser ablassen ist verboten
  • Längeres Laufenlassen und Probelauf des Motors sowie Hupen ist verboten
  • Parken von nicht verkehrs- und betriebssicheren Fahrzeugen (z.B. undichter Tank, Ölwanne oder Vergaser) ist verboten

Für XL- und XXL-Garagen/Parkboxen gilt zusätzlich zu obigen Punkten:

  • Die Batterie muss abgeklemmt werden
  • Gasanlagen müssen abgeschlossen werden
  • Die Einfahrt von Fahrzeugen mit Gasantrieb ist verboten
  • Bei Arbeiten ist das Tor offen zu halten

12. Haftungsausschluss

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